(82) zum Einfluß von Stundenzahlen auf die Berufsbetreuereigenschaft

1. Es begegnet Bedenken, wenn bei der Prüfung der Eigenschaft eines Berufsbetreuers in erster Linie auf Stundenzahlen in bestimmten Zeitabschnitten abgestellt wird.

2. Für die Berufsbetreuereigenschaft genügt es in der Regel, wenn eine Person im Hinblick auf ihr Anerbieten, das Amt (nur) berufsmäßig zu führen, ausgewählt worden ist.
 

OLG  Karlsruhe, Beschluß v. 5. 5.1998 - 11 Wx 23/97

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