(82) zum
Einfluß
von Stundenzahlen auf die Berufsbetreuereigenschaft
1. Es begegnet Bedenken, wenn bei der
Prüfung der Eigenschaft eines Berufsbetreuers in erster Linie auf
Stundenzahlen in bestimmten Zeitabschnitten abgestellt wird.
2. Für die Berufsbetreuereigenschaft
genügt es in der Regel, wenn eine Person im Hinblick auf ihr Anerbieten,
das Amt (nur) berufsmäßig zu führen, ausgewählt worden
ist.
OLG Karlsruhe, Beschluß
v. 5. 5.1998 - 11 Wx 23/97
zurück