| 1 | |  Name: | Klaus Berneiser
(info@jurpage.net)
| | Datum: | So 22 Jun 2003 15:33:18 CEST | | Betreff: | Gästebuch | | | Nachdem ich das alte Gästebuch bei Schlund und Partner auflassen musste, steht jetzt hier bei 1und1 ein neues zur Verfügung, das nicht von einer Zwangsschließung bedroht ist. Ich hoffe auf reichliche Eintragungen. Kritik und Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Mit freundlichen Grüßen Klaus Berneiser
| | | | | |
| 2 | |  Name: | Jule
(juliane.hager@arcor.de)
| | Datum: | So 21 Mär 2004 21:29:00 CET | | Betreff: | WEG | | | Hallo! Das ist eine tolle Seite und ich habe auch als Nicht-Jurist viele wichtige und interessante Urteile über das WEG gelesen (und tlw. auch verstanden). Leider gibt es unserer WEG-Anlage immer wieder Ärger und wir haben einen Wohngeldschuldner, der seit über 3 Jahren nicht zahlt (fast 5000€) und unsere Verwaltung unternimmt nichts ersichtliches! Ich hoffe jetzt etwas bei der Verwaltung zu erreichen! Vielen Dank und weiter so! Jule | | | | | |
| 3 | |  Name: | Heinz
(keine@arcor.de)
| | Datum: | Mi 14 Dez 2005 17:40:39 CET | | Betreff: | WEG | | | Ich finde es gut, dass man bei jurpage mal nachschlagen kann. Interessant und vielseitige Informationen. | | | | | |
| 4 | |  Name: | Brigitte Hageböck
(valeska11@gmx.de)
| | Datum: | Mo 17 Apr 2006 15:57:48 CEST | | Betreff: | WEG | | | Wir haben kürzlich die Verwaltung unseres Hauses mit Eigentumswohnungen in Eigenregie übernommen.Für den Start bin ich beim Suchen nach Informationen über Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer auf Ihre Aeite gestoßen, die ich jetzt rauf und runter erforsche.Ich besitze das WEG zum Lesen (Was du schriftlich hast, kannst du gestrost nach Hause tragen) aber die Auslegung und die Urteile kann ich hier sehr übersichtlich und laienverständlich nachlesen.Tolle Seite. | | | | | |
| 5 | |  Name: | Wolfgang Weiler
(weiler-bornheim@t-online.de)
| | Datum: | Sa 13 Jan 2007 19:07:23 CET | | Betreff: | WEG - Verwalter | | | Vielen Dank für diese tolle on-line-Hilfe. Wir haben mit unserer WEG einen Riesenärger mit unserem Verwalter (+/- 80 Jahre alt) der sehr gerne mit seiner Tätigkeit weitermachen würde. Leider kann er den Verbleib von ca. 30.000 EURO nicht erklären und eine zwischenzeitl. erfolgte Zwangsverwaltung wird von ihm auch nicht betrieben.
Heute habe ich einige Stellen gefunden, mit denen vielleicht eine Abwahl (per Gericht) möglich ist. Denn die von ihm durchgeführte ETV konnte wegen des chaotischen Durcheinanders keine Beschlüsse fassen.
Herzlichen Dank und ... weiter so
| | | | | |
| 6 | |  Name: | Udo Schifer
(HV_udo_schifer@web.de)
| | Datum: | Fr 02 Feb 2007 16:58:06 CET | | Betreff: | Einladungstext :Neubestellung einer Hausverwaltung ab 01.01.2008 | | | Bin ich als derzeitiger Verwalter ( 01.01.2008)verpflichtet den Wortlaut eines Eigemtümers zu genau wiederzugeben .( In der Einladung)Kann ich vorher als Top den Antrag stellen auf Verlängerung des bestehenden Vertrages ? oder stellt dies eine Einschränkung des Antrages des ET dar.
| | | | | |
| 7 | |  Name: | THOMAS STAHN
(thomasstahn@hotmail.com)
| | Datum: | So 11 Feb 2007 21:08:03 CET | | Betreff: | wohnungseigentümer | | | habe ärger mit der verwaltung wollen mir als schwerbehinderten meine zwei kleinen hunde wegnehmen aber dank ihres berichtes gebe ich nicht auf und kämpfe weiter für mein recht was ich dank Ihnen jetzt schriftlich habe das sie es nicht dürfen da ich zu 100 prozenent schwerbehindert bin also nochmal vielen dank für ihre wunderbaren seiten | | | | | |
| 8 | |  Name: | Johannes Schmalenstroer
(johannes.schmalenstroer@yahoo.de)
| | Datum: | Fr 04 Apr 2008 14:52:52 CEST | | Betreff: | Verjährung von gewährleistungsansprüchen. | | | Mann kann sich wirklich etwas schlauer machen . Wir Wohnungseigentümer wurden in den Eigentümerversammlungen vom Verwalter immer wieder darauf hingetröstet, dass wir mit unseren GEWÄHRLEISTUNGSFORDERUNGEN bis zum Ende der der Gewährleistungszeit warten sollten . Als diese jetzt zu Ende war , und keine Firma etwas instandgesetzt hatte , hieß es : Jetzt könne man nur noch zum Gericht gehen und klagen . Der Klageweg und die Kosten sind aber zu hoch und es dauert zu lange . Der Verwalter hat nichts unternommen ???? Und wir waren zu DUMM . Immerhin hat der Verwaltungsbeirat ein Privates Gespräch mit den betroffenen Firmen geführt, welches dazu geführt hat , eine Entschädigung auf das Konto der Gemeinschaft zurückzuerstatten . Wir hätten den Verwalter auf den TOPF setzen müssen . Hinterher ist man immer schlauer . | | | | | |
| 9 | |  Name: | David Hempel
(dhempel@verwaltenundmakeln.de)
| | Datum: | Mi 23 Apr 2008 08:52:38 CEST | | Betreff: | Lob und Anerkennung | | | Guten Tag,
ich verwalte seit vielen Jahren Wohnungseigentümergemeinschaften und informieren mich regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung. Wenn es mal schnell und unkompliziert gehen soll, dann lese ich gern (uns das regelmäßig) die Urteile auf dieser Website. Auch als WEG Verwalter kann man ja nicht alles wissen, sollte sich aber stets informieren. Und ich weiß wo ich dies gut vornehmen kann.
In diesme Sinne - weiter so!!! Beste Grüße David Hempel | | | | | |
|