| 1 | |  Name: | Dietmar K.
(DDingo@gmx.de)
| | Datum: | Fr 05 Sep 2003 10:41:09 CEST | | Betreff: | Neubau eines Zaun einer Gemeinschaftsanlage und Beschlußrecht dazu. | | | Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von 12 Parteien. Also 3 Hauser mit je 4 Parteien,davon sind insgesamt 9 Wohnnungen verkauft und 3 sind noch in Veba Hand. Wir Käufer sind uns einig den Zaun zur Straße hin das grundstück abschließend bauen zu lassen ca 60 cm hoch grüner pulverbeschichterter Drahtzaun mit Eingangstoren. Allein schon aus Sicherheitsbedenken,das die Kinder n nicht mehr direkt auf die Straße laufen können usw. Die Veba auch Verwalter(noch)ist sich sicher hier nicht mit zahlen zu müssen, da hier jeder dem Beschluß zustimmen muß nach ihrer Aussage. Dies bezweifeln wir stark ( normaler Mehrheitsbeschluß 1000stel aus unserer Sicht) und suchen hier deshalb noch eine rechtliche Grundlage. | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 2 | |  Name: | Tschorn, Stefan
(Fam.Tschorn@t-online.de)
| | Datum: | Mo 05 Apr 2004 21:12:02 CEST | | Betreff: | Kaltwasserzähler und Verlängerung Verwaltervertrag | | | Wir sind Eigentümer in einer Wohngemeingemeinschaft von 30 WE. Der Verwalter vertritt die Mehrheit der Eigentümer.
Der Verwalter versucht Aufgrund seiner Mehrheit die Installation von Kaltwasserzählern durchzudrücken. Welche Mehrheitsverhälnisse müssen hier vorliegen ?
Der Verwaltervertrag ist ausgelaufen. Bis auf die Stimmen die der Verwalter vertritt, sind sämtliche gegen eine Verlängerung. Kann der Verwalter auf dieser Grundlage seinen Vertrag verlängern ? | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 3 | |  Name: | Ludger Scholand
(scholand01@aol.com)
| | Datum: | Mi 02 Mär 2005 19:31:23 CET | | Betreff: | Eigentümerversammlung | | | Wir haben uns im August 2002 eine Altbauwohnung in einem 6-Parteienhaus gekauft.Bis heute hatten wir noch keine Eigentümerversammlung. Der Verwalter ist auch gleichzeitig der Verkäufer der Eigentumswohnungen im Haus. Er besitzt jetzt noch 2 Mietwohnungen im Haus.Die letzte Eigentumswohnung hat er im Juli 2004 verkauft.In den Kaufverträgen hat er sich eine 5-jährige Verwaltertätigkeit zusichern lassen. Meine Frage: Wie kann ich Ihn zu einer Eigentümerversammlung zwingen? Meine 5-Jahresfrist bezüglich der Verwaltertätigkeit läuft in 2 Jahren aus,die letzte Wohnung wurde erst im letzten Jahr verkauft,auch hier hat er sich die 5 Jahre zusichern lassen. Gilt die 5-Jahresfrist bei mir jetzt auch erst ab 2004?Bei der Nebenkostenabrechnung fehlt eine Aufstellung der Ausgaben fürs Haus im letzten Jahr.Dann hat er eine Doppelparkergarage (fährt rauf und runter) bei uns im Haus vermietet und läst die Stromkosten hiervon unter Allgemeinstrom laufen.Meiner Meinung nach zählt unter Allgemeinstrom nur der Strom ,der für alle Bewohner nutzbar ist.Wo kann ich die Nebenkostenabrechnung überprüfen lassen? Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar. | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 4 | |  Name: | Lange
(lange.e@gmx.net)
| | Datum: | Di 08 Mär 2005 23:20:15 CET | | Betreff: | Nutzung von Trockenkeller | | | Wir haben eine ET-Wohnung in einem 3-Familienhaus. Laut aktueller Hausordnung können wir die Wäscheleinen in der Waschküche alle 3 Wochen nutzen. Nun haben wir aber ein Kleinkind von 3,5 Jahren und müssen auch mal im Notfall zwischendurch waschen und trocknen! Dies wird uns jedoch gemäß Hausordnung untersagt! Gibt es in dieser Sache eine Ausnahmeregel bzw. Urteil? | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 5 | |  Name: | Erich Schnase
(e.sch@gmx.net)
| | Datum: | Sa 18 Jun 2005 13:01:34 CEST | | Betreff: | gemeinsame Mülltonnen | | | Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit 4 Wohnungen. Nun hat ein anderer Eigentümer, der auch gleichzeitig Hausverwalter ist, der Hausverwaltung mitgeteilt, dass er nunmehr nicht mehr an der gemeinschaftlichen Müllentsorgung beteiligt sei und er für sich eigene Mülltonnen bestellt habe. Somit sei er auch nicht mehr an den gemeinsamen Kosten und Pflichten beteiligt. Wir anderen Eigentümer sind der Meinung, dass dies nicht ohne Weiteres möglich ist. Kann jemand etwas dazu sagen? Herzlichen Dank schon mal. Erich Schnase | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 6 | |  Name: | Candy
(schultheiss.rego@web.de)
| | Datum: | Mi 25 Jan 2006 09:18:45 CET | | Betreff: | Abstimmungsrecht | | | Hallo liebe User,
ich habe eine Frage, weil ich das "Amtsdeutsch" in den Gesetzestexten nicht so ganz verstanden habe:
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit insgesamt 3 Wohneinheiten. 2 Wohneinheiten (also anteilsmäßig von den m² her der Mehranteil) gehören dem selben Eigentümer. Also 2 Wohnungen gegen 1 Wohnung. Der Eigentümer der beiden Wohnungen bestimmt nun einfach öfter und selbstständig - ohne vorherige Absprache oder Versammlung - irgendwelche Dinge und meint er sei im Recht weil er "Mehranteilseigner" sei.
Stimmt das so?
Wie liest man so was aus der Teilungserklärung?
Vielen Dank für jede Info!
Gruß Candy | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 7 | |  Name: | Marlies V.
(@vollmer@htp-tel.de)
| | Datum: | Do 09 Mär 2006 19:53:59 CET | | Betreff: | Beschluss Instandhaltungsrücklage für 8 zurückliegende Jahre | | | Die WEG besteht aus 192 Wohnungen und 16 Garagen. 1996 wurde ein Beschluss gefasst, für die 16 Garagen eine seperate Instandhaltungsrücklage zu bilden. Dieses ist jedoch unterblieben. Durch Verwalterwechsel zum 01.01.2005 wurde die Rücklage ab Januar 2004 wieder von den Garageneigentümern angerechnet. Nun wurde auf der WEG-versammlung im Februar 2006 ein Beschluss gefasst (mehrheitlich), von den Garageneigentümern eine Sonderumlage fur die Instandhaltung für die Jahre 1997 bis 2003 in Höhe von 580 Euro zu verlangen. Dies empfinde ich als nicht völlig korrekt, da die Instandhaltungskosten nie geltend gemacht wurden. Außerdem meine ich, müssten gewisse Jahre schon verjährt sein. Meine Frage: Muss ich zahlen? Oder kann ich den Beschluss anfechten, mich auf Verjährung berufen oder ist der Beschluss evt. sogar nichtig. Schließlich wurde in allen Jahren die Gesamt- und Einzelabrechnungen von den Eigentümern genehmigt, obwohl die Gargenegt. keine Zuführung zur Rücklage gezahlt haben. Wer hat Infos für mich? | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 8 | |  Name: | Reiter
(@irkhreit@arcor.de)
| | Datum: | Mo 22 Mai 2006 19:27:16 CEST | | Betreff: | Ständiger defekter Fahrstuhl | | | Wir sind eine große Wohnanlage mit Eigentumswohnungen, mehrere Hauseingänge je 8 mit je 15 Eigentumswohnungen = insgesamt 120 Eigentumswohungen. Seit Januar 2006 ist unser Fahrstuhl bis zu 3 x im Monat defekt über mehrere Tage. Mehrmals bleiben Eigentümer im Fahrstuhl stecken, bis zu 1 Stunde. Haben uns schon mit Beschwerden telefonisch sowie auch vor 3 Wochen schriftlich an den Geschäftsführer der Hausverwaltung gewandt, um endlich eine Abhilfe zu schaffen. Wir selbst wohnen in der 4. Etage. Habe heute nochmals die Hausverwaltung angerufen und bekam zur Antwort: unser Hauseingang soll nun die Fahrstuhlkosten von ca. 20.000,- Euro selbst tragen, obwohl eine hoe Instandhaltungsrücklage von ca. 200.000,00 Euro vorhanden ist. Wir haben auch ständig in diese mit eingezahlt. Dies kann doch nicht rechtens sein???? Bitte gebt mir Bescheid. E-Mail: irkhreit@arcor.de. Vielen Dank. | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 9 | |  Name: | Ursula Spitzer
(ursulaspitzer@web.de)
| | Datum: | Do 07 Sep 2006 20:57:23 CEST | | Betreff: | Garagenlicht | | | Ich wohne in einer größeren Wohnanlage mit einer Tiefgarage von 99 Stellplätzen. Der Allgemeinstrom in der TG beträgt jährlich ca. 3000,-- Euro. Nun hat der Verwaltungsbeirat beschlossen, durch Einbau eines Dämmerungsschalters, tagsüber das Gemeinschaftslicht in der TG auszuschalten, um Stromkosten zu sparen. Durch Lichteinfall durch die Lüftungsöffnungen sind einige Stellplätze sehr hell, ich jedoch habe meinen Stellplatz an einer dunklen Stelle, und fühle mich dadurch benachteiligt. Beim Kauf des TG-Platzes konnte ich nicht wissen, daß mir eines Tages das Licht verweigert wird und ich im Dunkeln stehe. Obwohl ich das Licht an meinem PKW einschalte, habe ich Schwierigkeiten mit dem Rangieren, außerdem bin ich schon älter und schwerbehindert und habe Angst in der dunklen Tiefgarage. Kann ich mich dagegen wehren? Danke für die Antworten. Grüße aus dem Schwabenlande. Ursula Spitzer | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 10 | |  Name: | Jungfer
(muk.jungfer@web.de)
| | Datum: | Mo 18 Dez 2006 08:19:33 CET | | Betreff: | firstolse Kündigung desVerwaltervertrags von Verwalterseite | | | Hallo, unserer WEG wurde "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund" vom Vewalter gekündigt. Wir als Beirat sehen das als fristlose Kündigung. Der Vewalter gibt an "eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Beirat" sei nicht möglich. Er gibt sich absolut bockig, antwortet nicht auf Emails und erwähnt nichts von einer Übergangsfrist.
Wie lange ist der alte Verwalter mindestens noch in der Pflicht?
Gruss, Martin Jungfer
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| 11 | |  Name: | Gille
(Gudrun.Gille@web.de)
| | Datum: | Mi 17 Jan 2007 16:21:15 CET | | Betreff: | Balkongeländer und Fenster-Instandsetzung bzw. Streichen | | | Wir sind ein 3-Familienhaus - alle Eigentümer - Paterre hat eine Terrasse, 1. und 2. Etage einen Balkon. Der Balkon 1. Etage war baulich nicht vorgesehen, wurde nachträglich angebaut mit einer Holzkonstruktion, die 20 Jahre selbst gestrichen wurde, nun soll sie von der Eigentümergemeinschaft gestrichen und bezahlt werden. Wie verhält es sich mit den Fenstern, 1. und 2. Etage haben Holzfenster, Paterre Kunststoff. Wie ist die Kostenaufteilung? Sehe interessiert Ihre Nachricht. | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 12 | |  Name: | Udo Schifer
(HV_udo_schifer@web.de)
| | Datum: | Fr 02 Feb 2007 17:14:32 CET | | Betreff: | Verpflichtung zur wortwörtlichen übernahme von Einladungstext | | | Ein Eigentümer ehem.Bauträger Tyranisiert seit Jahren die WEG die Eigentümer stehen aber hinter mir. Im Januar steht die Verlängerung meines Vertrages an.Der Eigentümer hat sich schriftlich an mich gewandt und mich aufgefordert seinen Text wortwörtlich aufzunehmen: Neubestellung einer Hausverwaltung ab 01.01.2008 Bin ich als derzeitiger Verwalter ( 01.01.2008)verpflichtet den Wortlaut eines Eigemtümers zu genau so wiederzugeben .( In der Einladung)?Kann ich vorher als Top den Antrag stellen auf: Verlängerung des bestehenden Vertrages ? oder stellt dies eine Einschränkung des Antrages des ET dar. Udo
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| 13 | |  Name: | Christian Weber
(christiano.weber@web.de)
| | Datum: | Sa 28 Apr 2007 10:15:23 CEST | | Betreff: | Gültigkeitsdauer eines WEG-Beschlusses | | | Wir sind Wohnungseigentümer in einer 7-parteien-WEG. Einem Antrag von uns, einen Balkon am Hintergebäude zu erneuern und vergrößern wurde vor 2 Jahren ganzheitlich zugestimmt. Ein Miteigentümer bezweifelt nun, daß der Beschluß noch gültig ist, da mehr als 2 Jahre vergangen sind.
Wie lange ist so ein Beschluß tatsächlich gültig ?
Eine Baugenehmigung für so eine Maßnahme ist z.B. 3 Jahre gültig und kann ohne weiteres verlängert werden. | | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
| 14 | |  Name: | Peter Erlenbach
(@peter.erlenbach@t-online.de)
| | Datum: | So 03 Jun 2007 16:51:11 CEST | | Betreff: | Hundehaltung | | | In einer Wohnanlage mit 22 Wohnungen ist laut Hausordnung eine Hundehaltung nicht erlaubt. Jetzt ist der Sohn eines Wohnungseigentümers mit einem Hund eingezogen. Der Eigentümer behauptet zwar es wäre sein Hund und dieser käme nur täglich von morgens bis abends zu Besuch. Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab aber das der Hund auf den Sohn (Mieter) angemeldet ist. Somit ist der Hund auch nicht nur zu Besuch da. Frage: Wie kann man nun rechtlich vorgehen damit der Hund (es gab schon Beschwerden von Mitbewohnern) nicht ständig im Haus ist? | | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
| 15 | |  Name: | dilgin
(@a_dilgin@hotmail.com)
| | Datum: | Do 28 Jun 2007 03:25:19 CEST | | Betreff: | vererwalt | | | wir haben eine wohnung ersteigert wo der hausverwalter mit konkurenz war.er hat die wohnung nicht gekriegt und ist bist jetzt immer noch sauer .der hausverwalter ist eigentümer von einer wohnung in dem haus und von den anderen 2 zwei wohnungen ist er laut grundbuch bgb gesellschafter mit einem partner. wir haben 269 /1000steleigentum der verwalter hat 217/1000stel eigentum und mit dem anderen partner hat er noch zwei weitere wohnungen mit 280/1000stel und 234/1000stel also insgeammt sind es 4 wohnungen .das stimmrecht bestimmt sich nach den anteilen. je 1000stelmieteigentums anteil gewähren eine stimme. so meine frage ,kann ich mit bestimmen weil ich die zweit größte anteile habe oder habe ich schon jetzt keine chance ?
| | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
| 16 | |  Name: | Guido Riedl
(guido.riedl@t-online.de)
| | Datum: | Mi 25 Jul 2007 10:59:00 CEST | | Betreff: | Eigenbeteiligung | | | Hallo und guten Tag
Ich habe im März 2006 eine 3 Zimmerwohnung in einem 6 Parteien Hau Erworben.In der Mitgliederversammlung Feb. 2006 wurde Beschlossen, dass jeder Eigentümer bei einem Fensteraustausch oder Fenstereinstell Arbeiten 50% der Kosten selber trägt.Im Feb.2007 bei der Eigentümerversammlung war natürlich auch Anwesend, und als der Punkt zur Sparache kam, waren 4 Eigentümer weiter dafür und 2 Eigentümer dagegen.Meines Erachtens sind Fenster Gemeinschaftseigentum, und müssen Generell von den Umlagen Bezahlt werden.
Vielen Dank für eine klärende Antwort
Guido Riedl | | | Antworten auf diesen Eintrag | Zeige Antworten auf diesen Eintrag
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| 17 | |  Name: | stephanus ulrich
(stephanusuli@aol.com)
| | Datum: | Mo 10 Dez 2007 14:55:20 CET | | Betreff: | verwaltervertrag | | | wer erstellt den verwaltervertrag wir sollen einen neuen verwalter bekommen, dieser hat uns gleich einen vertrag vorgelegt. nach meiner ansicht erarbeietet die WEG den vertrag
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| 18 | |  Name: | bartsch e.
(shiva246@web.de)
| | Datum: | Sa 05 Jan 2008 19:41:40 CET | | Betreff: | aufbewahrungsfrist der unterlagen/schriftverkehr durch den verwalter | | | besteht für den verwalter eine aufbewahrungsfrist für die unterlagen und schriftverkehr?
vielen dank im voraus für ihre info.
gruss bartsch | | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
| 19 | |  Name: | Heinz Brigant
(Heinz-Brigant@T-Online.de)
| | Datum: | Mo 16 Jun 2008 04:59:53 CEST | | Betreff: | Stromkosten | | | In unserem Objekt sind 120 Wohneinheiten wobei einige (ca. die Hälfte) einen Stellplatz in der Tiefgarage haben.Die hohen Stromkosten werden auf alle Wohnungen umgelegt,ob man einen Stellplatz in der Garage hat oder nicht.Ist das so rechtens? Viele Grüße Heinz Brigant | | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
| 20 | |  Name: | Gisela Scheffler
(gisa444@web.de)
| | Datum: | Sa 09 Aug 2008 15:03:25 CEST | | Betreff: | Gemeinschaftkostenbeteiligung | | | Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit 6 Wohneinheiten. 1 Wohnung steht nun leer wegen Mieterwechsel für wie lange??? In einer anderen Wohnung, die die Tochter der Eigentümer bewohnt und die nun für 6 Monate ins Ausland geht, stellt sich die Frage inwieweit die Kosten für Müllabfuhr, usw. von diesen Eigentümern weiter mitbezahlt werden müssen. Oder sind die Eigentümer in dieser Zeit der Nichtbenutzung von den Gemeinschaftskosten befreit? Ebenso wird die Hausreinigung von den Bewohnern getragen, d.h. im wöchentlichen Wechsel säubern. Entfällt dies nun an die übrigen Bewohner alleine? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. G. Scheffler | | | Antworten auf diesen Eintrag | | |
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