(104) kein gesetzlicher Anspruch des Verwalters auf Entlastung

ZPO § 256

1. Der Verwalter hat keinen Rechtsanspruch auf Entlastung, soweit nicht entsprechende Vereinbarungen bestehen.

2. Der Verwalter kann jedoch nach § 256 ZPO in entsprechender Anwendung gerichtliche Feststellung beantragen, wenn sich die Eigentümer konkreter Ansprüche gegen ihn berühmen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19. 8. 1996 - 3Wx 581/94

NJW-RR 1997, 525

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