WEG § 22 I, 14 Nr. 1; BGB § 242
Vereinigt ein Wohnungseigentümer durch Eintragung auf einem Wohnungsgrundbuchblatt zwei Eigentumswohnungen zu einer rechtlichen Sondereigentumseinheit, kann ihm ein Anspruch zustehen, daß die übrigen Wohnungseigentümer den Durchbruch einer zwischen den beiden ehemals selbständigen Eigentumswohnungen bestehenden Brandwand genehmigen. (Ergänzung zu Senat, NJW-RR 1993, 909 = OLGZ 1993, 427 = WE 1993,220).
KG, Beschluß vom 21. 8. 1996 - 24 W 5074/95
FGPrax 1997, 55