Vereinbarte Sondernutzungsrechte gehen auf den Erwerber der begünstigten Eigentumswohnung auch dann und insoweit über, als sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, und auch wenn sie im Kaufvertrag nicht ausdrücklich abgetreten werden.
(OLG Schleswig, Beschluß vom 27.12.1995 - 2 W 60/95)