(132) Titelumschreibung
nach Verwalterwechsel
WEG § 45; ZPO §§ 750,
727
Hat der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage
in gewillkürter Prozeßstandschaft einen Vollstreckungstitel
erwirkt und will nach einem Wechsel im Verwalteramt der neue Verwalter
aus diesem Titel vollstrecken, so bedarf es der Titelumschreibung (§
727 ZPO entspr.)
Ob der Titel auf den neuen Verwalter
oder - was näher liegt - auf die Wohnungseigentümer umzuschreiben
ist, bleibt offen.
OLG Düsseldorf, Beschluß
vom 29. 1. 1997 - 3 Wx 469/96
WuM 1997, 298
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