(134) Dienstbarkeit auf Wohnungseigentum für Sondernutzungsrecht

WEG § 15 I; BGB §§ 1018, 1090

Der Senat bleibt dabei, daß ein Wohnungseigentum nicht mit einer Dienstbarkeit belastet werden kann, deren Ausübungsbereich ausschließlich das Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum ist.

BayObLG, Beschluß vom 30. 4. 1997 - 2Z BR 5/97

Rpfleger 1997, 431
WuM 1997, 386
zurück