(141) Vollstreckung
aus einem Titel, der auf einer nachträglich für ungültig
erklärten Jahresabrechnung beruht
ZPO § 767; WEG §§ 45
III, 16 II, 28
1. Vollstreckungsgegenklagen im
Sinne des § 767 ZPO gegen WEG-Beschlüsse sind im WEG-Verfahren
geltend zu machen.
2. Bei nachträglicher Ungültigerklärung
einer Jahresabrechnung bleibt die Vollstreckung aus dem Titel, der auf
der Jahresabrechnung basiert, in Höhe des Wirtschaftsplanes zulässig.
Insoweit Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan inhaltlich übereinstimmen,
bilden sie einen einheitlichen Schuldgrund.
OLG Düsseldorf, Beschluß
vom 16. 5. 1997 - 3 Wx 211/97
FGPrax 1997, 177
NJW-RR 1997, 1235
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