(143) Nutzung von in
der Teilungserklärung als Cafe vorgesehenen Räumen als Bistro
mit Spielgeräten
BGB § 1004, WEG § 15 III
Ist nach einer in der Teilungserkärung
enthaltenen Zweckbestimmung der Betrieb eines Cafes vorgesehen, besteht
ein Untersagungsanspruch, wenn in den betreffenden Räumlichkeiten
ein mit Spielgeräten ausgestattetes Bistro geführt wird.
Pfälz. OLG Zweibrücken,
Beschluß vom 3. 6. 1997 - 3 W 91/97
FGPrax 1997, 180
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