Richtet sich ein Individualanspruch
eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und die Gemeinschaft,
scheidet eine Verfahrensvertretung der Gemeinschaft durch den Verwalter
wegen Interessenkollision regelmäßig aus.
KG, Beschluß vom 27. 6. 1997 - 24 W 2353/97
FGPrax 1997, 182