(148) Zuteilung von KFZ-Abstellplätzen durch den Verwalter

WEG §§ 5 IV, 7 III, 8 II, 10 II, 15 I; BGB §§ 876, 877

Hat der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung den Verwalter unwiderruflich bevollmächtigt, bezüglich der errichteten KfZ-Abstellplätze eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung zu treffen, so bedarf es zu der vom Verwalter bewilligten Eintragung der Zuordnung eines Abstellplatzes zur Sondernutzung für einen bestimmten Wohnungseigentümer nicht der Zustimmung der an den einzelnen Wohnungseigentumseinheiten dinglich Berechtigten.
 

OLG Frankfurt, Beschluß vom 18. 8. 1997 - 20 W 71/96

MDR 1997, 1017
Rpfleger 1998, 20
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