(151) Nutzungszweckänderung gegenüber der Teilungserklärung

WEG §§ 5 IV, 8 II, 15 I

Kellerräume, die nach der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung als sog. Hausmeisterwohnung dienen sollen, können nicht durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung einer Nutzung als Fahrradkeller für die gesamte Eigentumsanlage zugeführt werden, da mit der neuen Nutzung ein höherer Belastungsgrad verbunden ist.
 

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. 6. 1997 - 3 Wx 491/96

NJW-RR 1997, 1306

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