WEG §§ 5 IV, 8 II, 15 I
Kellerräume, die nach der im
Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung als sog. Hausmeisterwohnung
dienen sollen, können nicht durch Mehrheitsbeschluß
der Eigentümerversammlung einer Nutzung als Fahrradkeller für
die gesamte Eigentumsanlage zugeführt werden, da mit der neuen Nutzung
ein höherer Belastungsgrad verbunden ist.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. 6. 1997 - 3 Wx 491/96
NJW-RR 1997, 1306