(158) Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des Abberufungsbeschlusses; vorzeitige Wiederwahl des Verwalters ist nichtigWEG §§ 26 I 2, II, 43 I Nr. 4 1. Der abberufene Verwalter hat
nur dann ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Abberufungsbeschlusses,
wenn die von den Wohnungseigentümern bei Bestellung des Verwalters
vorgesehene Amtszeit noch nicht abgelaufen ist oder wenn der Verwalter
zur Wahrung etwaiger Vergütungsansprüche die Ungültigerklärung
des Beschlusses anstrebt.
KG, Beschluß v. 30. 7. 1997 - 24 W 2316/96 FGPrax 1997, 218
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