Soweit die baulichen Gegebenheiten der Wohnanlage
es gestatten, kann der auf den Rollstuhl angewiesene Eigentümer der
ebenerdig gelegenen Eigentumswohnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft
die Duldung verlangen, daß er einen behindertengerechten Rollstuhlweg
aus der Wohnung über die zugehörige Terrasse und über Gemeinschaftsflächen
zum Straßenraum hin anlegen läßt.
(AG Dortmund, Beschluß vom 28. 2.1996 - 139 1184/93 WEG -)