(16) Rollstuhlweg für Eigentümer


Soweit die baulichen Gegebenheiten der Wohnanlage es gestatten, kann der auf den Rollstuhl angewiesene Eigentümer der ebenerdig gelegenen Eigentumswohnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Duldung verlangen, daß er einen behindertengerechten Rollstuhlweg aus der Wohnung über die zugehörige Terrasse und über Gemeinschaftsflächen zum Straßenraum hin anlegen läßt.

(AG Dortmund, Beschluß vom 28. 2.1996 - 139 1184/93 WEG -)

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