Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, durch die der Erwerber den Verkäufer ermächtigt, die Teilungserklärung zu ändern "für den Fall, daß sie noch einer Änderung bedarf" und die Änderung "nicht das Sondereigentum ... berührt", ist nicht hinreichend bestimmt.
OLG Düsseldorf, Beschluß
v. 19. 2. 1997 - 3 Wx 450/95
WuM 1997, 284
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