WEG §§ 10, 15, 22
Der Umbau eines im Aufteilungsplan als Waschküche bezeichneten Raums in einen Versammlungsraum bedarf als bauliche Veränderung und als eine von der festgelegten Zweckbestimmung abweichende Gebrauchsregelung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
BayObLG, Beschluß v. 13. 2.
1997 - 2Z BR 115/96
WuM 1997, 344
zurück