WEG § 23
Ein der Anfechtung nicht unterliegender Nichtbeschluß liegt grundsätzlich vor, wenn die Wohnungseigentümer zwar mit Mehrheit für einen Antrag stimmen, aber ihnen bei der Abstimmung bewußt ist, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht und die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrages offenläßt.
BayObLG, Beschluß v. 13. 2.
1997 - 2Z BR 115/96
WuM 1997, 344
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