WEG § 48
Zum Geschäftswert der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan sowie für Anträge wegen Nichtaufnahme von Tagesordnungspunkten in die Tagesordnung einer Wohnungseigentümerversammlung.
BayObLG, Beschluß v. 26. 2.
1997 - 2Z BR 268/96
WuM 1997, 400
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