(176) Mehrheitsbeschluß über Wiederaufbau der teilweise zerstörten Garage

WEG § 22 II

Ein Garagengebäude ist bei einer Wohnungseigentumsanlage auch dann Nebenraum, wenn es vom Wohngebäude getrennt steht. Der Grad der Zerstörung bemißt sich folglich nach dem gemeinsamen Wert beider Gebäude.

OLG Schleswig, Beschluß v. 6. 8. 1997 - 2 W 89/97
NJW-RR 1998, 15
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