WEG § 27
Der Verwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die für Sanierungsarbeiten in Betracht gezogenen Firmen auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen. Ausnahmsweise kommt eine solche Prüfung nur in Betracht, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ein besonders herausragendes Kriterium für die Auftragsvergabe darstellt.
OLG Düsseldorf, Beschluß
v. 2. 6. 1997 - 3 Wx 231/96
FGPrax 1998, 10
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