(193) Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten bei Vorratsteilung


 
WEG §§ 8, 10 I 2, 15 I; BGB § 158 I

1. Sollen Sondernutzungsrechte im Falle der Vorratsteilung aufschiebend bedingt durch die späteren Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers begründet werden, müssen die Grundstücksteile, von deren Mitgebrauch die späteren Wohnungseigentümer durch Begründung eines Sondernutzungsrechts ausgeschlossen werden sollen, in der Teilungserklärung hinreichend bestimmt bezeichnet sein.

2. Ist die Regelung in der Teilungserklärung zu unbestimmt, kann sie regelmäßig nicht als Vollmacht des teilenden Eigentümers zum Abschluß schuldrechtlicher Nutzungsvereinbarungen mit den Ersterwerbern ausgelegt werden.

OLG Hamm, Beschluß v. 1. 12. 1997 - 15 W 384/97 

FGPrax 1998, 49
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