(211) Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat als Grund für eine fristlose Kündigung des VerwaltervertragesWEG § 26; BGB §§ 626, 6751. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages kann auch darin liegen, daß eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist. 2. Ob der Verwaltervertrag von den
Wohnungseigentümern wegen einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat zu Recht vorzeitig aus wichtigem
Grund gekündigt wurde, erfordert eine Interessenabwägung zur
Feststellung, ob für die Wohnungseigentümer eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter bis zur ordentlichen Beendigung
zumutbar ist. Hat der Verwaltungsbeirat das Zerwürfnis in vorwerfbarer
Weise herbeigeführt, liegt grundsätzlich ein wichtiger Grund
für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags nicht vor.
BayObLG, Beschluß v. 27.11.98
- 2Z BR 150/98
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