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WEG §§ 4,5,22
Wird einem Wohnungseigentümer durch allstimmigen Eigentümerbeschluß der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum gestattet, kommt anstelle einer damit verbundenen formunwirksamen Einräumung von Sondereigentum die Umdeutung in ein Sondemutzungsrecht in Betracht, das allerdings immer nur in Verbindung mit mindestens einem Wohnungseigentumsrecht bestehen kann.
KG, Beschluss vom 16. 9. 1998 - 24 W 8886/97
WuM 1999, 238