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Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

WEG §§ 21, 43

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher, der Eintragung von Auflassungsvormerkungen und dem Besitzübergang auf die Erwerber eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, auf die die Regelungen des WEG betreffend die gemeinschaftliche Verwaltung (§§ 121 ff.) und das gerichtliche Verfahren (§§ 43 ff.) entsprechende Anwendung finden (a. A. OLG Saarbrücken, FGPrax 1998, 97). Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die sich aus der Abhängigkeit der Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers von dem Bestehen eines wirksamen Eigentumsübertragungsanspruchs gegen den Bauträger ergeben können.

OLG Hamm, Beschluss vom 19. 10.1999 - 15 W 217/99

FGPrax 2000, 11

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