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WEG §§ 22 I 1, 23 I; BGB § 1004 I 1
Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, der inhaltlich darauf gerichtet ist festzustellen, ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung sei (trotz gewisser Maßabweichungen) erfüllt, ist nichtig.
OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.01 - 15 W 405/00
FGPrax 2001, 102-103