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Wohnungsnutzung durch Kinder und Jugendliche in einer "sonstigen betreuten Wohnform"

WEG §§ 10 II, 13, 14 Nr.1+2, 15 III; SGB 8 § 34; BGB § 1004

Die Nutzung der Wohnungen eines Wohnhauses, das zu einer aus 10 Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage gehört, durch Kinder und Jugendliche in familienähnlichen Wohngruppen mit Erziehern bzw Erzieherehepaaren stellt keine gewerbliche Nutzung dar. Vielmehr handelt es sich um Hilfe zur Erziehung in einer "sonstigen betreuen Wohnform" iSv SGB VIII § 34 und hält sich im Rahmen der Nutzung zu Wohnzwecken.

KG Berlin, Beschluss vom 28.02.01 - 24 W 2632/00

FGPrax 2001, 108-109
WuM 2001, 249-251
NZM 2001, 531-532

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