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WEG § 15 II
Wird einem Wohnungseigentümer das ihm eingeräumte Sondernutzungsrecht teilweise durch die Schaffung eines Kinderspielplatzes für alle Wohnungseigentümer entzogen, bestimmt sich der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen die anderen Wohnungseigentümer nicht nach Baulandpreisen, sondern nach dem Wert von Erholungsflächen (im Anschluss an Senat, 25. Januar 1999 - 24 W 1394/98, WuM 1999, 714 = ZMR 1999, 356 = NZM 1999, 507 L = ZWE 2000, 138).
KG Berlin, Beschluss vom 21.05.01 - 24 W 6221/00
WuM 2001, 352
Wohnungseigentümer 2001, 76-78
MDR 2001, 1109