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Vertretung der Gemeinschaft durch einen unterbevollmächtigten Verwalter

WEG §§ 25 III+V, 26 I, 27 II Nr.3

Überträgt der WEG-Verwalter seine Verwalteraufgaben und -befugnisse vollständig auf einen unterbevollmächtigten Verwalter, kann dieser die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht wirksam in einem Beschlussanfechtungsverfahren vertreten, auch wenn der unterbevollmächtigte Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen und im Beisein des Geschäftsführers der eigentlichen WEG-Verwalterin durchgeführt hat.

KG Berlin, Beschluss vom 11.03.02 - 24 W 310/01

NZM 2002, 389-391
WuM 2002, 281-283

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