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WEG §§ 14Nr.1, 22 I, 23 IV
1. Faßt die Wohnungseigentümergemeinschaft einen inhaltsgleichen Zweitbeschluß, der bestandskräftig wird, führt dies in der Regel dazu, daß das Rechtsschutzinteresse an der Ungültigerklärung des angefochtenen Erstbeschlusses entfällt. 2. Die Umstellung einer sanierungsbedürftigen Öl-Zentralheizungsanlage auf Gasbetrieb ist im allgemeinen eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung und bedarf nicht der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.
BayOblg, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
ZWE 2002, 315
BayObLGR 2002, 283