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WEG §§ 30 III, 43 I Nr. 4
Mit der Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts entfällt das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungserbbauberechtigten, wenn der Beschluß für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat.
BayObLG, Beschluss vom 12.04.2002 - 2Z BR 173/01
WuM 2002, 402