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Folgen unberechtigten Ausschlusses einzelner Wohnungseigentümer; Beweiswirkung des Versammlungsprotokolls

WEG §§ 23 I, 24 VI

1. Werden Wohnungseigentümer zu Unrecht von der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen, führt dies zur Ungültigerklärung der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse, sofern nicht feststeht, daß diese auch bei einer Teilnahme der ausgeschlossenen Wohnungseigentümer ebenso gefaßt worden wäre.

2. Das Protokoll über die Eigentümerversammlung ist eine bloße Privaturkunde, der für ihren Inhalt keine erhöhte Beweiskraft zukommt.

BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

NJW-RR 2002, 1308

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