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WEG § 21 IV
Der Senat ist der Auffassung, dass ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
BayObLG, Beschluss vom 19.02.2003 - 2Z BR 104/02
FGPrax 2003, 64