(38) Einsicht in die
Verwaltungsunterlagen
Die Wohnungseigentümer können von dem ausgeschiedenen
Verwalter auch dann Einsicht in die für die Wohnungseigentümergemeinschaft
geführten Unterlagen verlangen, wenn sie ihm vorher durch bestandskräftige
Eigentümerbeschlüsse Entlastung erteilt haben.
(BayObLG, Beschluß vom 11.
7. 1996 - 2Z BR 45/96)
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