(38) Einsicht in die Verwaltungsunterlagen

Die Wohnungseigentümer können von dem ausgeschiedenen Verwalter auch dann Einsicht in die für die Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Unterlagen verlangen, wenn sie ihm vorher durch bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse Entlastung erteilt haben.

(BayObLG, Beschluß vom 11. 7. 1996 - 2Z BR 45/96)

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