(40) Umfang des Sondernutzungsrechtes
an einer Gartenfläche
Das einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung
eingeräumte Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet
mangels näherer Regelung die Befugnis, Sträucher und Bäume
anpflanzen und wachsen lassen zu dürfen. Führt die Bepflanzung
zu spürbaren Beeinträchtigungen eines anderen Miteigentümers,
kann dieser die Beseitigung der störenden Pflanzen/ Pflanzenteile
von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen (hier: Rückschneiden
einer am Haus gepflanzten, hochgewachsenen Schwarzkiefer) .
(OLG Köln, Beschluß vom
7.6.1996 - 16 Wx 88/96)
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