(51) Folgekosten einer Heizungssanierung

Zu den gemeinschaftlichen Kosten der Heizungssanierung gehören beim Wohnungseigentum im Zweifel auch die Folgekosten innerhalb der Wohnungen unabhängig davon, ob die Installationen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum darstellen.

(KG, Beschluß vom 14. 10. 1996 24 W 1170/96)

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