(67) Bepflanzung bei
Sondernutzung
Pflanzt ein Wohnungseigentümer entlang der Grenze der
ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche eine Weißdornhecke,
die eine optische Beeinträchtigung der Gartenanlage darstellt und
die Benutzung des zu einer Gemeinschaftsfläche führenden Weges
über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt, steht
den übrigen Wohnungseigentümern ein Beseitigungsanspruch zu.
(BayObLG, Beschluß wm 12.
12. 1996 - 2Z BR 104/96)
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