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Balkongeländer ist zwingend Gemeinschaftseigentum

1. Balkongeländer sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum.

2. Haben sich die vier Wohnungseigentümer einer Anlage darüber geeinigt, daß jeder sein Balkongeländer außen auf eigene Kosten streicht, so bedeutet dies nicht, daß jeder auch den Farbton des Anstrichs selbst auswählen darf. Können sich die Wohnungseigentümer darüber nicht einigen, bleibt die Entscheidung einem Mehrheitsbeschluß vorbehalten.

BayObLG, Beschluß vom 25. 9. 1996 - 2Z BR 79/96

WuM 1997, 188
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