(73) Auskunftsanspruch bei Umbaumaßnahmen zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruches

1. Zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruchs wegen unzulässiger in das Gemeinschaftseigentum eingreifender Umbaumaßnahmen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Auskunftsanspruch gegen den Miteigentümer zustehen, der die bauliche Veränderung vorgenommen hat.

2. Der hiernach gegebene Auskunftsanspruch besteht auch im Falle der Veräußerung des Wohnungseigentums während des anhängigen Verfahrens aus dem Gesichtspunkt nachwirkender Treuepflicht fort, weil im Zweifel nur der Antragsgegner als möglicher Störer die Einzelheiten kennt, die zur Beurteilung eines Anspruchs nach § 1004 BGB erforderlich sind.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25. 11. 1996-3Wx516/94
WuM 1997, 240

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