(77) Zustimmungserfodernis
des früheren Alleineigentümers
Die von dem teilenden Alleineigentümer getroffene Regelung
in der Gemeinschaftsordnung einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnanlage,
daß für das Stimmrecht die unterschiedliche Größe
der Miteigentumsanteile maßgebend ist, gegen seine Stimme aber ein
Eigentümerbeschluß nicht gefaßt werden kann, solange ihm
auch nur eine Wohnung gehört, kann in das Grundbuch als Inhalt des
Sondereigentums eingetragen werden.
(BayObLG, Beschluß vom 2.4.1997
- 2Z BR 36/97)
NJW-RR 1997, 1305
BayObLGZ 1997, 139
WuM 1997, 285
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