(81) Zeitpunkt der
Wirksamkeit der Versagung der Veräußerung durch Teileigentümer
Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung
zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag
gemäß § 12 Abs. WEG erst nach Abschluß des in §
43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam
OLG Hamm, Urteil vom 14.3.1996 -
22 U 25195
WuM 1997, 289
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