(85) Herausgabeanspruch
von Wohngeld gegen den Verwalter
a) Ein vertraglicher Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
aus §§ 675,667 BGB auf Herausgabe der dem Verwalter zugeflossenen
und von diesem nicht bestimmungsgemäß verbrauchten Wohngelder
kommt auch dann in Betracht, wenn die Verwaltertätigkeit deshalb beendet
wird, weil der Beschluß der Wohnungseigentümer über die
Verwalterwahl rechtskräftig für ungültig erklärt wird.
b) Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer aus §§ 675, 667 BGB gegen den ausgeschiedenen
Verwalter setzt nicht voraus, daß ein Beschluß der Wohnungseigentümer
über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder die Rechnungslegung
(§ 28 Abs. 4 WEG) zustande kommt.
BGH, Urt. v. 6. 3. 1997 - III ZR
248195
WuM 1997, 294
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