(85) Herausgabeanspruch von Wohngeld gegen den Verwalter

a) Ein vertraglicher Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus §§ 675,667 BGB auf Herausgabe der dem Verwalter zugeflossenen und von diesem nicht bestimmungsgemäß verbrauchten Wohngelder kommt auch dann in Betracht, wenn die Verwaltertätigkeit deshalb beendet wird, weil der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Verwalterwahl rechtskräftig für ungültig erklärt wird.
b) Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus §§ 675, 667 BGB gegen den ausgeschiedenen Verwalter setzt nicht voraus, daß ein Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder die Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG) zustande kommt.

BGH, Urt. v. 6. 3. 1997 - III ZR 248195
WuM 1997, 294
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