(89) Terrassenverglasung
bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Soll in einer Wohneigentumsanlage eine Terrasse verglast
werden, um einen Wintergarten zu errichten, so handelt es sich dabei um
eine bauliche Veränderung, die über die Instandhaltung oder Instandsetzung
des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Einer solchen Veränderung
müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.
(Beschl. d. OLG Köln v. 27.
8. 1996 16 Wx 205/96)
zurück
|