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unterbliebene Kostenbelastung des Verwalters ist nicht isoliert anfechtbar



WEG § 49 Abs. 2; ZPO § 99 Abs. 1

Eine Kostenentscheidung ist nicht deshalb isoliert anfechtbar, weil das Gericht davon abgesehen hat, die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG ganz oder teilweise dem Verwalter aufzuerlegen; das gilt auch dann, wenn die Anwendung der Vorschrift geprüft und deren Voraussetzungen verneint worden sind.







BGH   Beschluss vom 30.09.2010 -  V ZB 164/09        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück