zu den Folgen einer inhaltlich unrichtigen gerichtlichen Rechtsmittelbelehrung
ZPO § 233 D, Ga
Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.
BGH
Beschluss vom
12.01.2012 -
V ZB 198/11 Volltext:
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