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zu den Folgen einer inhaltlich unrichtigen gerichtlichen Rechtsmittelbelehrung



ZPO § 233 D, Ga

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.







BGH   Beschluss vom 12.01.2012 -  V ZB 198/11        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück