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keine Befugnis, einen Wohnungseigentümer entgegen einer bestehenden Vereinbarung nachträglich durch Beschluss erstmals an Kosten zu beteiligen



WEG § 16 Abs. 3

§ 16 Abs. 3 WEG begründet nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen.







BGH   Urteil vom 01.06.2012 -  V ZR 225/11        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück