zur Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen
Ob die in einem Mehrheitsbeschluss enthaltene, nicht gegen ein gesetzliches Verbot
verstoßende Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums
spielen zu lassen, ordnungsmäßigem Gebrauch entspricht, kann
nicht generell bejaht oder verneint werden, sondern beurteilt sich anhand der konkreten
Umstände des Einzelfalles.
BGH
Beschluss vom
08.05.2015 -
V ZR 163/14 Volltext:
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