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werdender Wohnungseigentümer bleibt auch nach Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs Mitglied





Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965 - VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.







BGH   Beschluss vom 24.07.2015 -  V ZR 275/14        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück