werdender Wohnungseigentümer bleibt auch nach Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs Mitglied
Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn
er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Ãœbereignungsanspruchs und
Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965 -
VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer
anzusehen.
BGH
Beschluss vom
24.07.2015 -
V ZR 275/14 Volltext:
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