zur Unwirksamkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen Unterteilung eines Wohnungseigentums
BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1
Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines
Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung
nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues
Wohnungseigentum bilden.
Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich
unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.
BGH
Beschluss vom
04.12.2014 -
V ZB 7/13 Volltext:
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