zur Zulässigkeit des Parteiwechsels und der Notwendigkeit, den Verwalter beizuladen
WEG §§ 44; 46 Abs. 1 Satz 1; 48 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 263
a) Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.
b) Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).
BGH
Urteil vom
05.03.2010 -
V ZR 62/09 Volltext:
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